Nutzungsbedingungen

Vertrags- und Nutzungsbedingungen für die [ZahnersatzCard:Müller]

1. Geltungsbereich
Die ZahnersatzCard wird von Zahnersatz Müller e. K. herausgegeben und alle genannten Leistungen erbringt Zahnersatz Müller e.K. ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zahnersatz Müller e. K. zur Lieferung von In- und Auslandszahnersatz in der jeweils aktuellen Fassung und den nachstehenden ergänzenden Bestimmungen. Dabei gilt für den Fall von abweichenden Bestimmungen zwischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Nutzungsbestimmungen für die ZahnersatzCard letztere als maßgebend.


2. Leistungsumfang ZahnersatzCard

2.1
Die ZahnersatzCard berechtigt ihren Inhaber zur Inanspruchnahme eines Rabattes auf im In- und Ausland hergestellten Zahnersatz von Zahnersatz Müller in Höhe von 10% auf alle zahntechnischen Leistungen, gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Zahnersatz Müller e. K.. Ausgenommen von Rabattierungen sind Materialien, Reparaturen außerhalb der Gewährleistung und Aktionsangebote.

2.2
Die ZahnersatzCard gewährt auf den durch Zahnersatz Müller e.K. gelieferten Zahnersatz und zahntechnischen Leistungen zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht eine Verlängerung von weiteren 3 Jahren (d.h. insgesamt fünfjährige Gewährleistung). Die verlängerte Gewährleistung im Rahmen der ZahnersatzCard gilt nur in Verbindung mit dem bei Zahnersatz Müller erworbenen und gelieferten Zahnersatz sowie zahntechnischen Leistungen. Voraussetzung ist die Vorlage des zusammen mit dem gelieferten Zahnersatz ausgegebenen „Prothetik-Passes“, der die regelmäßige und halbjährliche Kontrolluntersuchung durch den Zahnarzt dokumentiert. Korrekturarbeiten, die durch unsachgemäße Behandlung bzw. Pflege oder durch natürliche Gegebenheiten (z.B. Kieferatrophie) unabdingbar werden, sind im Garantieumfang nicht enthalten. Ausgenommen sind weiterhin zahntechnische Stoffe (z.B. Klebstoffe, etc.), die ausschließlich vom Zahnarzt verwandt werden oder die nicht mit Zahnersatz „harmonieren“; ferner gilt die Garantie nicht für Schäden, die durch nicht „normalen“ (d.h. unüblichen) Einsatz (z.B. durch Kampfsportverletzungen, etc.) oder infolge Fremdstoffe (d.h. keine handelsüblichen Lebensmittel bzw. sich darin befindlicher Gegenstände, z.B. „Stein im Backbrot“) entstehen. Grundsätzlich erfolgt eine Mängelbeseitigung des defekten Zahnersatzes bzw. zahntechnischer Leistungen. Es liegt dabei im Ermessen von Zahnersatz Müller auch einen Austausch des beschädigten Zahnersatzes bzw. der zahntechnischen Mittel vorzunehmen. Weitere Ansprüche, insbesondere Folgekosten sind von der verlängerten Gewährleistung ausgeschlossen. Mit der Geltendmachung von Ansprüchen infolge der im Rahmen der ZahnersatzCard gewährten Verlängerung der Gewährleistung tritt der ZahnersatzCard-Inhaber jegliche anderweitigen Ansprüche hinsichtlich des konkret vorliegenden Mangels gegenüber Dritten ab. Die Anmeldung von Gewährleistungsansprüchen sind direkt an Zahnersatz Müller zu richten. Der ZahnersatzCard-Inhaber kann sich dabei der Hilfe seines Zahnarztes bedienen. Die Annahme des mangelhaften Zahnersatzes und zahntechnischen Mittel stellt kein Anerkenntnis von Ansprüchen aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung dar. Die Mängelbeseitigung bzw. der Austausch muss von Zahnersatz Müller selbst durchgeführt werden. Handelt es sich bei dem Mangel nicht um einen Garantiefall und hätte der ZahnersatzCard-Inhaber dies erkennen können, so trägt er sämtliche durch die Überprüfung entstandenen Kosten.

2.3
Zusätzlich eröffnet die ZahnersatzCard dem Antragsteller die Möglichkeit seinen Eigenanteil über einen Kooperationspartner, die Santander Consumer Bank AG, zu finanzieren. Dabei schließt der ZahnersatzCard-Inhaber einen gesonderten Darlehensvertrag direkt mit dem Kooperationspartner ab, der sowohl mit Blick auf die Administration (z.B. Ablauf und Abwicklung des Darlehensvertrags) als auch die kundenfreundlichen Konditionen (Laufzeit, Zinssatz, etc.) im Sinne des ZahnersatzCard-Inhabers optimiert wurde. Die weiteren Einzelheiten finden Sie unter den Hinweisen und Besonderheiten zum Abschluss der Finanzierungsoption des Eigenanteils (vgl. 12. Besonderheiten und ergänzende Hinweise zur Finanzierungsoption).

2.4
Der Preis für die Rabattgewährung beträgt 19,20 € im Jahr (1,60 € pro Monat). Der Betrag wird bei Vertragsabschluss mit Abbuchungsvollmacht fällig und wird automatisch eingezogen (vgl. 7. Zahlungsbedingungen).

2.5
Der o.g. Leistungsumfang der ZahnersatzCard richtet sich nach der vertraglichen Geltungsdauer und beträgt jeweils ein Jahr mit Verlängerungsoption. Der Leistungsumfang kann sich aufgrund gesetzlicher oder anderer Rahmenbedingungen ändern. Sofern sich daher ein Änderungsbedarf hinsichtlich des Leistungsumfangs ergeben sollte, richten sich die Rechte der Vertragsparteien nach den Bestimmungen zur Laufzeit (vgl. 5. Geltungsdauer/Kündigung).

3. Antragstellung ZahnersatzCard

3.1
Die ZahnersatzCard mit Rabattgewährung kann nur von natürlichen Personen mit Wohnsitz und Konto in der Bundesrepublik Deutschland beantragt werden. Als Wohnsitz gilt der tatsächliche räumliche Lebensmittelpunkt des Antragstellers.

3.2
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt sein. Der Vertrag über die ZahnersatzCard kommt vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung des Antragsstellers mit der Zahlung des ersten Jahresbeitrags i.H. von 19,20 € zustande. Pro Person darf nur ein Antrag gestellt werden. Zum Zweck der Bonitätsprüfung werden die personengebunden Daten und Angaben des Antragsstellers an das mit der Prüfung beauftragte Unternehmen (infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden) nur dann weitergegeben, soweit der Antragssteller im Rahmen der Antragstellung gesondert und ausdrücklich auf der gesonderten Einwilligungserklärung (vgl. 9. Hinweise und Einwilligung zur Selbstauskunft) ausdrücklich zustimmt. Eine anderweitige Weitergabe oder Nutzung über die in diesen Nutzungsbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zahnersatz Müller e.K. genannten Personenkreis erfolgt nicht.

3.3
Unser Angebot hinsichtlich der ZahnersatzCard ist unverbindlich; d.h. ein Rechtsanspruch auf den Erhalt einer ZahnersatzCard besteht nicht. Zahnersatz Müller e. K. kann ohne Angaben von Gründen den Antrag nicht annehmen. Der Ablauf (d.h. 3 Schritte) sieht daher vor, dass nach dem Ausfüllen aber vor Versand des Antragsformulars der Antragssteller (Verbindlich Beantragen) nochmals eine Zusammenfassung der von ihm gemachten Angaben sieht. Danach kann er entweder Änderungen über das Feld „Zurück“ vornehmen oder mit der Einwilligungserklärung zur Selbstauskunft fortfahren und letztlich mit dem Feld „Verbindlich Beantragen“ den Antrag zur Prüfung weiterleiten. Der Antragsteller erhält eine Bestätigungsnachricht über den Versand mit dem Hinweis, dass zur abschließenden Bearbeitung die Einwilligung zur Selbstauskunft vorliegen muss. Sofern die Freigabe durch Zahnersatz Müller e.K. erfolgt, wird der im Rahmen der erteilten Zustimmung zum SEPA- Lastschriftmandat (vgl. 7. Zahlungsbedingungen) der Jahresbeitrag eingezogen. Der Vertrag über die ZahnersatzCard und der mit ihr verbundenen Leistungsumfang kommt dann mit Zahlungseingang auf dem Konto des Lastschriftempfängers, Zahnersatz Müller e.K. zustande.

4. Inanspruchnahme

4.1
Der Anspruch auf den Rabatt und die zusätzliche Garantie besteht nur bei Vorlage eines von der Krankenkasse genehmigten Heil- und Kostenplanes und der Zahlung des vollständigen Jahresbeitrages. Der Rabattanspruch des Karteninhabers entsteht mit Bestellung des Zahnersatzes durch seinen Zahnarzt unter Bezugnahme auf die ZahnersatzCard.

4.2
Der Karteninhaber ist verpflichtet, vor der Bestellung des Zahnersatzes dem behandelnden Zahnarzt seine ZahnersatzCard-Nummer für seine Zahnersatzbestellung mitzuteilen. Teilt der Patient dem behandelnden Zahnarzt bei der Bestellung des Zahnersatzes diese nicht mit oder kann den Abschluss der ZahnersatzCard vor Bestellung des Zahnersatzes nicht nachweisen, geht dem ZahnersatzCard-Inhaber für diese Arbeit der Rabattanspruch verloren. Der generelle Rabattanspruch für weitere Arbeiten bleibt ihm für die restliche Vertragslaufzeit erhalten.

4.3
Ist die Behandlung des Inhabers der ZahnersatzCard bei seinem Zahnarzt – gleichgültig aus welchem Grund – nicht möglich, wird Zahnersatz Müller e. K. auf Nachfrage alternative Zahnärzte in dessen Umgebung nennen.

4.4
Der Anspruch auf Rabatt und die zusätzliche Garantie bestehen nur, wenn der Vertrag über die ZahnersatzCard vor Bestellung des Zahnersatzes zustande gekommen ist.

5. Geltungsdauer/Kündigung

5.1
Die Laufzeit der ZahnersatzCard beträgt ein Jahr. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern sie nicht drei Monate vor Vertragsablauf schriftlich (d.h. Telefax, Post, Email) gegenüber Zahnersatz Müller e.K. gekündigt wird. Ausschlaggebend ist das Ausstellungsdatum der ZahnersatzCard. Die gleiche Frist gilt auch für den Aussteller Zahnersatz Müller e. K.. Sollten sich Änderungen im Rahmen des Leistungsumfangs aufgrund geänderter gesetzlicher oder anderer Rahmenbedingungen ergeben, ist der ZahnersatzCard-Inhaber berechtigt, den Änderungen zu widersprechen und damit den Vertrag über die ZahnersatzCard mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Änderungen werden dem ZahnersatzCard-Inhaber gesondert schriftlich (d.h. per Post versandter Brief, Telefax oder Email) mitgeteilt. Mit dem dritten Tag gilt dabei die schriftlich zugesandte Änderungsmitteilung als zugegangen. Ab diesem Zeitpunkt obliegt der Beweis des Nichtzugangs dem ZahnersatzCard-Inhaber. Der Widerspruch des ZahnersatzCard-Inhabers ist dann innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab dem Zugang der Änderungsmitteilung ebenfalls schriftlich (d.h. per Post versandter Brief, Telefax, Email) gegenüber Zahnersatz Müller e.K. zu erklären.

5.2
Mit Ablauf der Gültigkeit ist der Karteninhaber nicht mehr berechtigt, Rabatte bzw. die zusätzliche Garantie von Zahnersatz Müller e. K. zu beanspruchen.

6. Gültigkeit

6.1
Die in dem Leistungsumfang enthaltenen Rechte der ZahnersatzCard stehen nur dem ZahnersatzCard-Inhaber zu. Die ZahnersatzCard ist nicht auf Dritte übertragbar.

6.2
Für eine abhanden gekommene ZahnersatzCard wird gegen ein Entgelt von 10,00 € eine Ersatzkarte für die verbleibende Geltungsdauer ausgestellt. Die abhanden gekommene ZahnersatzCard verliert mit Zugang der Ersatzkarte ihre Gültigkeit und ist bei Wiederfinden unverzüglich an Zahnersatz Müller e. K. zurückzugeben.

7. Zahlungsbedingungen

7.1
Der Jahresbeitrag ist jeweils einmalig iHv EUR 19,20 zum Zeitpunkt des Vertragsschluss fällig und wird mittels SEPA-Lastschriftverfahren durch Zahnersatz Müller e.K. eingezogen. Um per SEPA-Lastschrift zu zahlen, ist es erforderlich, dass Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, das uns berechtigt, den jeweiligen Rechnungsbetrag von Ihrem Konto einzuziehen. Zahnersatz Müller e.K. belastet Ihr Konto selbstverständlich erst dann, wenn uns ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat vorliegt. Das nachstehend abgedruckte Musterformular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats wird Ihnen im Rahmen des Online-Antrags angezeigt. Bei einem schriftlichen Antrag sind die entsprechenden Felder mit Ihren Angaben auszufüllen und unterschrieben an uns zurückzusenden.

SEPA-Lastschriftmandat:

Ich ermächtige / Wir ermächtigen (A) den Zahlungsempfänger Zahnersatz Müller e.K. Inh. Frank Müller Zahlungen von meinem / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich (B) weise ich mein / weisen wir unser Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger Zahnersatz Müller e.K. Inh. Frank Müller auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Lastschrift wird mich / uns der Zahlungsempfänger Zahnersatz Müller e.K. Inh. Frank Müller über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten.

8. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die ZahnersatzCard Müller zu widerrufen. Das Widerrufsrecht beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses über die ZahnersatzCard; d.h. der ersten Zahlung des jährlichen Jahresbeitrags der ZahnersatzCard. Maßgebend ist hierbei die Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers, Zahnersatz Müller e.K.. Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Zahnersatz Müller e.K., vertreten durch Herrn Frank Müller, Mülheimer Str. 48, 40878 Ratingen, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Post versandter Brief, Telefax oder Email) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich etwaiger Liefer- bzw. Versandkosten für die ZahnersatzCard, unverzüglich und spätestens vierzehn Tagen ab dem Tag zurück zu zahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung werden keine Entgelte erhoben. Haben Sie Funktionen, d.h. Leistungen, der ZahnersatzCard während der Widerspruchsfrist in Anspruch genommen, so haben Sie uns den angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrecht hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster des Widerrufsformulars

An
Zahnersatz Müller e.K.
Herrn Frank Müller
Mülheimer Str. 48
40878 Ratingen

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die ZahnersatzCard Müller bestellt/beantragt am...

Name des Antragsstellers:
Anschrift des Antragsstellers:

Datum:

_________________________
Unterschrift des Antragsstellers


9. Hinweise und Einwilligung zur Selbstauskunft

Die Einwilligung zur Datenübermittlung an Auskunftsdateien beinhaltet die folgenden Angaben und Erklärungen:

Zur abschließenden Bearbeitung Ihres Antrags auf Ausstellung einer ZahnersatzCard benötigen wir Informationen zu Ihrem bisherigen Zahlungsverhalten von der infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden.

Hierzu willige ich ein, dass Zahnersatz Müller e.K.. personenbezogene Daten der Antragsstellung übermittelt und gleichzeitig bonitätsrelevante Informationen zu meinem bisherigen Zahlungsverhalten auf Basis mathematischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten (Scoring) von der infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden (infoscore) bezogen werden.

Unabhängig davon wird Zahnersatz Müller e.K. der infoscore auch Daten über ihre gegen mich bestehenden fälligen Forderungen übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Abs. 1 Satz 1 BDSG) zulässig, wenn ich die geschuldete Leistung in Form des monatlichen Beitrags trotz Fälligkeit nicht erbracht habe, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen von Zahnersatz Müller e.K. erforderlich und die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklich anerkannt habe oder ich nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden bin, Zahnersatz Müller e.K. mich rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über die bevorstehende Übermittlung nach mindestens 4 Wochen unterrichtet hat und ich die Forderung nicht bestritten habe oder das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen von Zahnersatz Müller e.K. fristlos gekündet werden kann und Zahnersatz Müller e.K. mich über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat. Darüber hinaus wird Zahnersatz Müller e.K. der infoscore auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (z.B. betrügerisches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Abs. 2 BDSG) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Zahnersatz Müller e.K. erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Interesses des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt. Die infoscore speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage infoscore-Datenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (score).

Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der infoscore sind Unternehmen, die aufgrund von Lieferungen und Leistungen finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkasso-Unternehmen).

Infoscore stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt infoscore die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten. Ich kann Auskunft bei infoscore über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das infoscore-Auskunfts und Score-Verfahren sind unter www.finance.arvato.com verfügbar. Die postalische Adresse der infoscore lautet:

Infoscore Consumer Data GmbH
Rheinstraße 99
76532 Baden-Baden


10. Datenschutz

Die mit der ZahnersatzCard erhobenen personenbezogenen Kundendaten werden ausschließlich für die Erstellung, Abwicklung und Ausgabe der ZahnersatzCard zur Kundenbetreuung sowie zur Verbesserung des Leistungsangebotes von Zahnersatz Müller e. K. verarbeitet und genutzt. Datenauswertungen zu Marketingzwecken werden ohne Weitergabe der persönlichen Daten durchgeführt. Verantwortlich für die Erhebung und Verwendung der personenbezogenen Daten ist Zahnersatz Müller e. K.. Mit Ausnahme der eingebundenen Vertriebspartner (d.h. Hersteller der ZahnersatzCard) werden keine Daten an Stellen außerhalb von Zahnersatz Müller e. K. übermittelt. Sollte der Karteninhaber der Verwendung der Daten zur Kundenbetreuung nicht zustimmen, ist der Widerspruch an Zahnersatz Müller e. K. gerichtet werden. Im Übrigen verweisen wir auf die im Impressum (http://zahnersatz-mueller.de/impressum.html) genannten ergänzenden Hinweise zu den weiteren datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Urheberrechten.

11. Schlussbestimmungen

Zahnersatz Müller e. K. behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen vorzunehmen, sofern dies notwendig erscheint und der Teilnehmer hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen werden durch Benachrichtigung in Textform bekanntgegeben (vgl. Geltungsdauer). Es gilt deutsches Recht. Hinsichtlich der salvatorischer Klausel wird auf § 9.3. Schlussbestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (www.zahnersatz-mueller.de/agb.html) verwiesen.

12. Besonderheiten und ergänzende Hinweise zur Finanzierungsoption der ZahnersatzCard

Die ZahnersatzCard eröffnet dem Antragsteller zusätzlich die Möglichkeit seinen Eigenanteil über einen Kooperationspartner, die Santander Consumer Bank AG, Santanderplatz 1, 41061 Mönchengladbach, zu finanzieren. Dabei tritt die Santander Consumer Bank AG als Finanzierungspartner (d.h. Darlehensgeber) und sichert dem ZahnersatzCard-Inhaber als Darlehensnehmer, die durch Zahnersatz Müller e.K. optimierten und bequemen Finanzierungskonditionen, inklusive des Administrationsaufwands (z.B. Bonitätsprüfung und Legitimationsnachweises) zu.

Der zur Finanzierung des Eigenanteils notwendige Kreditvertrag (d.h. Darlehensvertrag) kommt dabei direkt zwischen dem ZahnersatzCard-Inhaber und der Santander Consumer Bank AG zustande, wobei Zahnersatz Müller e.K. lediglich als Kontaktperson (Erklärungs- und Empfangsbote) im Rahmen der administrativen Abwicklung (d.h. Erfassung und Weitergabe der notwendigen Kreditunterlagen) tätig wird. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich die Voraussetzungen zum Abschluss des Kreditvertrags grundsätzlich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Santander Consumer Bank AG richten (vgl. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Santander Consumer Bank AG unter www.santanderbank.de).

Allerdings gelten dabei – abweichend von den sonst üblichen Geschäftsbedingungen der Santander Consumer Bank AG – die durch Zahnersatz Müller e.K. ausgehandelten und im Sinne der ZahnersatzCard-Inhaber günstigen Finanzierungskonditionen (z.B. Laufzeit, Zins, Abschlussgebühren).

Zwar weist Zahnersatz Müller e.K. die finanzierende Bank (Santander Consumer Bank AG) im Rahmen der administrativen Abwicklung des Finanzierungsantrags (d.h. Erfassung und Weitergabe des Antrags an die Santander Consumer Bank AG) auf die bereits positive Bonitätsprüfung für den Abschluss der ZahnersatzCard hin. Gleichwohl verlangt die Santander Consumer Bank AG aufgrund ihres eigenen Risikomanagements eine eigene Bonitätsprüfung durch ein anderes Unternehmen (z.B. SCHUFA). Zahnersatz Müller e.K. hat keinen Einfluss auf diese Entscheidung. Das entsprechende Formular zur Einwilligung finden Sie unter „Option Finanzierung Santander“ und folgt im Grunde den Hinweisen und Eintragungen für die Antragstellung der ZahnersatzCard selbst.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die ZahnersatzCard keinen Rechtsanspruch auf Abschluss eines Kreditvertrags gegenüber der Santander Consumer Bank AG oder Zahnersatz Müller e.K. gewährt, sondern vorbehaltlich einer positiven Entscheidung der Santander Consumer Bank AG die günstigen und optimierten Finanzierungskonditionen zur Finanzierung des Eigenanteils sichert.